Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB FÜR DIE VERMIETUNG DER FERIENWOHNUNGEN

  • 1 – Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Anbieter bzw. Vermieter. Die Leistungen der Vermieter erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieter.

 

(3) Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

 

(4) Die Mieter erklären sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnung „Kümo“ einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung sind die Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

  • 2 – Buchung/Buchungsbestätigung

Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an  fewo.kuemo@gmail.com oder rufen unter der angegebenen Telefonnummer an.

 

Kann Ihnen die gewünschte Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitgestellt werden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, bzw. nach erfolgter Bezahlung (siehe §3) rechtskräftig.

 

  • 3 – Zahlungsbedingungen

(1) Der komplette Mietpreis ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung auf das Konto der Vermieter zu überweisen.

 

(2) In Ausnahmefällen mit vorheriger Absprache kann die Zahlung in bar bei Anreise erfolgen.

 

(3) Die Mindestmietdauer beträgt zwei Nächte. Übernachtungen für eine Nacht sind saisonbedingt auf Anfrage möglich.

 

(4) Die Preisliste ist Bestandteil dieser AGBs.

 

(5) Bei Zahlungsverzug sind die Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 15,00 Euro an die Vermieter zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. dem Bankkonto der Vermieter ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache Bargeldzahlungen, aber keine EC- und Kreditkarten bzw. Schecks akzeptiert.

 

  • 4 – An- und Abreise

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Bitte teilen Sie Ihre voraussichtliche Ankunftszeit unbedingt mindestens ein bis zwei Tage vor der Anreise mit. Sollte die Anreise nach 24:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.

 

(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache. Bei Bedarf ist die Nutzung eines Schlüsselsafe’s möglich.

 

(3) Am Abreistag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr bzw. nach Absprache besenrein frei zu machen (Ausnahme siehe „Später Check-out“). Alles benutzte Geschirr ist wieder sauber in die Schränke einzuräumen, die Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.

Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher und Bettwäsche einfach auf einen Haufen auf den Boden.

 

(4) Später Check-out

Ein später Check-out ist bei Buchung zu vereinbaren. Falls keine unmittelbare Folgebuchung besteht, kann der späte Check-out noch während des Aufenthaltes vereinbart werden. Für einen späten Check-out zwischen 10:30 – 15:00 Uhr wird der halbe Tagespreis berechnet.

Bei spätem Check-out nach 15:00 Uhr werden Kosten in Höhe einer Übernachtung berechnet. Die Vermieter behalten sich vor, eine verspätete Abreise entsprechend in Rechnung zu stellen.

 

  • 5 – Ferienwohnung

(1) Die Ferienwohnung wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, sind die Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Mieter haften für die von ihnen verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.

 

(2) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Die Mieter haften auch für das Verschulden ihrer Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

 

(3) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei den Vermietern.

 

(4) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Den Vermietern sind der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 

  • 6 – Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren ist nach Rücksprache jedweder Art  in der Ferienwohnung grundsätzlich erlaubt. 

 

  • 7 – Aufenthalt

(1) Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Die Vermieter haben zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

 

(2) Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
 

 

  • 8 – Reiserücktritt

(1) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag sind die/der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

 

(2) Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:

  • bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag 0% der Gesamtsumme
  • bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises
  • bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 75 % des vereinbarten Mietpreises
  • ab weniger als 7 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise am Anreisetag 100 % des vereinbarten Mietpreises.

 

(3) Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

  • 9 – Rücktritt durch die Vermieter

(1) Im Falle einer Absage von Seiten der Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

 

(2) Ein Rücktritt durch die Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

  • 10 – Haftung der Vermieter

Die Vermieter haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Für vom Gast eingebrachte Sachen haften die Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 701 BGB)

 

  • 11 – Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
  • 11.1 – Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

(1) Die Vermieter unterhalten in ihrem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Sie gestatten dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

 

(2) Die Vermieter gewährleisten nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie sind jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird

oder wurde, soweit die Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten müssen und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern können.

 

(3) Die Vermieter behalten sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

  • 11.2 – Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieter und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieter haben jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

 

  • 11.3 – Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Vermieter weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen die

Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden von den Vermietern und/ oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

  • 11.4 – Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

(1) Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

 

(2) Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten, insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

 

(3) Der Mieter stellt die Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er die Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

  • 12 – Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

 

  • 13 – Verjährung

Ansprüche des Mieters gegenüber den Vermietern verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 Abs.1 BGB). Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Mieters aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie sonstige Ansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Vermieter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

  • 14 – Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

(2) Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen die Vermieter ist ausschließlich der Sitz der Vermieter.

 

(3) Für Klagen der Vermieter gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz der Vermieter als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 

  • 16 – Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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